Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte - Was Sie wissen sollten!

Patienteninformation der LZK BW

Was regelt die GOZ?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt die Vergütungen für zahnärztliche Leistungen. Sie findet Anwendung bei allen Versicherten, sowohl bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten als auch bei gesetzlich Versicherten für zahnärztliche Leistungen außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.

Warum eine Neue GOZ?
Eine Novellierung der Gebührenordnung war überfällig. Die letzte Überarbeitung der GOZ liegt 24!!! Jahre zurück. Die moderne Zahnmedizin wurde mit dieser Gebührenordnung schon lange nicht mehr beschrieben.

Wie bewerten wir die Neue GOZ?
Leider ist im Ergebnis nur eine überarbeitete Fassung der alten GOZ durch die Politik verabschiedet worden. Die moderne Zahnmedizin auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist in weiten Teilen nicht oder ungenügend abgebildet. Es ist leider schon beim Ansatz durchschnittlicher Steigerungssätze festzustellen, dass auch langjährig vollversicherte Privatpatienten und Beihilfeberechtigte in einigen Leistungsteilen dieser GOZ auf oder sogar unter das Niveau der lediglich auf Grundversorgung ausgerichteten gesetzlichen Krankversicherung beschränkt werden. Unter dem Druck der allein auf Gewinnmaximierung ausgerichteten privaten Krankenkassen und im Zeichen leerer Kassen der öffentlichen Haushalte ist eine Gebührenordnung entstanden, die dem Patienten und dem Zahnarzt den Zugang zur Zahnheilkunde mit all den Möglichkeiten, die die moderne Zahnmedizin bietet, nicht gewährt.

Was ändert sich für Sie und Uns?
Unser gemeinsames Ziel ist Ihre optimale Zahngesundheit und die Zufriedenheit mit unseren zahnärztlichen Leistungen. Dieses Ziel darf nicht durch die Frage der Erstattung der privaten und öffentlich-rechtlichen Kostenträger (Private Krankenversicherung, Private Zusatzversicherung, Beihilfestellen) gefährdet werden. Wir werden uns wie bisher ausführlich Zeit für die anstehende zahnärztliche Behandlung nehmen und Sie eingehend über die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten informieren. Hierzu wird auch das Gespräch über mögliche Zusatzkosten gehören. Ein Zugang des Patienten zur modernen Zahnheilkunde wird zukünftig in einigen Fällen nur noch durch eine gesonderte Honorarvereinbarung möglich sein, wie sie in der neuen GOZ ausdrücklich vorgesehen ist. Da nicht Ihre Gesundheit im Blick der Kostenträger steht, sondern deren finanzielle Interessen, ist in diesen Fällen die Erstattung nicht immer gewährleistet.

Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Impressum | Rechtliche Angaben | Datenschutz

Copyright © 2023. Zahnarztpraxis Bettina Heinlein-Weimar | Kirschenrain 30 | 71126 Gäufelden-Öschelbronn
Telefon: 07032 / 91 0303 | E-Mail: kontakt@praxis-heinlein-weimar.de

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen